Häufig steht zu Beginn einer Pflegesituation ein Krankenhausaufenthalt. Oft plötzlich und unerwartet. Als Angehörige/r ist man geschockt. Gleichzeitig muss vieles geregelt werden und Entscheidungen sind zu treffen. Daher habe ich Ihnen Informationen zur Entlassung aus dem Krankenhaus und Tipps rund um den Krankenhausaufenthalt zusammengestellt.

Die Entlassung beginnt in Krankenhäusern mit einen guten Entlassmanagement schon bei der Aufnahme. Hier werde wichtige Daten zur Person und zu den Lebensumständen erhoben, die unter bestimmten Voraussetzungen das Entlassmanagement aktivieren. Wer älter und alleinstehend ist, braucht vielleicht mehr Hilfe als andere.

Vorbereitung auf den Krankenhausaufenthalt

Wenn hin und wieder spontane Krankenhausaufenthalte anstehen, ist es sinnvoll eine gepackte Tasche mit wichtigen Unterlagen, Kulturtasche samt Inhalt, Handtuch, Nachthemd, Wäsche für 1-2 Tage und persönliche Gegenstände schon gepackt zu haben. Alternativ hilft auch eine „Packliste“. Entweder in die Tasche legen oder ich empfehle große Klebezettel, die gut haften auf die Innenseite der Kleiderschranktür zu kleben.

Tipp einer Workshop-Teilnehmerin für den Fall, dass Sie häufiger mit Angehörigen ins Krankenhaus müssen: Packen Sie auch eine Tasche für sich als Begleitperson, die alles enthält, was Sie bei der Begleitung im Krankenhaus benötigen: wichtige Unterlagen, etwas zu trinken, zu essen, zu lesen, usw. Das kann das Leben erleichtern.

Auch wenn es nicht leicht fällt von der Diagnose zu erzählen benötigen das Pflegepersonal und die Ärzte besonders bei Demenz-Patienten umfassende Informationen. Sie können dann das Verhalten der Patienten besser einschätzen. Es ist zum Beispiel auch wichtig, auf eine Schwerhörigkeit hinzuweisen. Es sind schon Menschen im Krankenhaus für Dement gehalten worden, obwohl sie „nur“ schwerhörig waren und das Hörgerät zu Hause lag.

Entlassung aus dem Krankenhaus

Das Entlassmanagement ist im Sozialgesetzbuch V §39 geregelt. Jedes Krankenhaus ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Patienten nach dem Aufenthalt versorgt sind. Wenn eine Versorgung nicht sichergestellt ist, darf eine Patientin nicht entlassen werden. So die Theorie. Wenn die Entlassung nicht gut vorbereitet ist landen die entlassenen Patienten häufig innerhalb kürzester Zeit, manchmal schon am selben Tag wieder im Krankenhaus. Das ist der sogenannte Drehtüreffekt. Mit den gesetzlichen Neuerungen sind die Krankenhäuser noch einmal verpflichtet worden ihrem Auftrag nachzukommen. Was bedeutet das nun konkret?

Patientinnen und Patienten wird das Entlassmanagement angeboten und sie haben die Freiheit sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Sie müssen schriftlich einwilligen. Eine schon gegebene Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden.

Während des Krankenhausaufenthaltes erstellt die Fachkraft für das Entlassmanagement in Abstimmung mit den Patienten und den Angehörigen und den behandelnden Ärzten und Therapeuten einen Entlassplan zur Sicherstellung der Versorgung zu Hause. Sie nimmt dann beispielsweise Kontakt zum Hausarzt, zu Fachärzten, bei Bedarf zu Physio-, Ergo-, Logotherapie oder ambulanten Pflegediensten auf und gibt wichtige und notwendige Informationen weiter. Sie hilft bei Pflegebedarf auch dabei einen Antragbei der Pflegekasse zu stellen.Vor der Entlassung sollte die Pflege und Betreuung zu Hause organisiert werden. Es ist wichtig zu klären, wer aus dem persönlichen Umfeld was übernehmen kann. Ein Pflegedienst könnte hilfreich sein.

Verordnungen durch das Krankenhaus

Für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach der Entlassung dürfen Verordnungen ausstellen für:

  • Hilfsmittel wie Bandagen, orthopädische Hilfsmittel, Rollstuhl
  • Heilmittel, wie Physio- oder Ergotherapie
  • häusliche Krankenpflege
  • Soziotherapie
  • Arzneimittel (die kleinste Packung gemäß der Packungsgrößenverordnung (N1-Packungen).

Am Entlasstag bekommen Patienten dann ihren Entlassbrief mit, in dem unter anderem steht, was alles für die Versorgung zu Hause vorbereitet wurde. Die Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte bieten zusätzliche Beratung für die Sorge und Pflege zu Hause.

 

Die Aufnahme ins Krankenhaus

Bitte denken Sie an

  • Versichertenkarte der Krankenkasse, Ausweis, Einweisung
  • Wäsche, Bekleidung, Toilettenartikel,
  • persönliche Dinge

Falls vorhanden…

  • Medikamentenplan und Medikamente
  • Impfausweis, Allergiepass, …
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Name und Anschrift des Hausarztes
  • Bei Pflegebedürftigkeit bitte Informationen zum Pflegegrad weitergeben.

Falls ein Pflegedienst kommt, bitte Ansprechperson und Kontaktdaten bereithalten und weitergeben.

Bitte geben Sie auch Informationen zum Unterstützungsbedarf des Angehörigen weiter.

Benötigte (Pflege-)Hilfsmittel bzw. Unterstützung bei der Nutzung der Hilfsmittel:

  • Brille, Hörgerät, Gebiss, Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl, Nachtstuhl, Pflegebett, Einlagen/Vorlagen

Benötigte besondere Hilfen

  • beim Aufstehen/Zubettgehen
  • beim An- und Ausziehen
  • beim Essen und Trinken
  • beim Toilettengang
  • bei der Körperpflege (Waschen/ Zahnpflege/ Kämmen/ Rasieren)

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Danke! Das hat geklappt.